Neue Corona-Verordnung- WTB aktuell 29.03.21

Anbei der Link zur neuen Corona Verordnung bzgl. Tennis. Wichtig für uns. Tennis ist im Freien erlaubt unter Einschränkungen.

Gem. § 13 Absatz 1 Nummer 8 der ab 29. März 2021 gültigen Fassung der CoronaVO ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten untersagt. Für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport (Tennissport) ist der Betrieb nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 CoronaVO zulässig. § 9 Absatz 1 CoronaVO führt aus, dass Ansammlungen (1) mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und (2) von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen gestattet sind.


Neue Corona-Verordnung – Württembergischer Tennis-Bund: alles rund ums Tennis in Württemberg (wtb-tennis.de)